Skip to main content
Free AccessMitteilungen

Call for Papers

Frühe Bildung 1/2023

    Published Online:https://doi.org/10.1026/2191-9186/a000525

    Schwerpunkt „Bildungspläne und -programme für den Elementarbereich“

    Im Zuge der Qualitätsdiskussion im Feld frühkindlicher Bildung, Betreuung und Erziehung und der Rezeption der ersten PISA-Ergebnisse wurden in den Jahren 2004 bis 2007 auf der Grundlage des im SGB VIII formulierten gesetzlichen Bildungsauftrags in allen Bundesländern Bildungspläne, -programme oder -vereinbarungen1 für den Elementarbereich entwickelt. Unter Berücksichtigung von Prinzipien, Bildungsbereichen und Aufgabendimensionen, wie sie im „Gemeinsamen Rahmen für die frühe Bildung in Kindertageseinrichtungen“ der Jugend- und Kultusministerkonferenz niedergelegt wurden, sollen diese der pädagogischen Arbeit in Kindertageseinrichtungen Transparenz verleihen, Orientierung für Fachkräfte, Eltern und Lehrkräfte bieten und vor allem die Grundlagen für eine frühe und individuelle Förderung der Kinder legen (KMK/JMK, 2004, S.2).

    Ungeachtet unterschiedlicher Nuancen in Bezug auf die theoretischen Positionen zum Verständnis frühkindlicher Bildung und individuellen Schwerpunktsetzungen enthalten alle Bildungspläne komplexe und teilweise neue Aufgabenzuweisungen. Pädagogische Fachkräfte sollen ihre pädagogische Arbeit entlang der Lebenswelten von Kindern und Familien und der Individualität kindlicher Bildungsbedürfnisse und Lernwege ausrichten, Prinzipien ganzheitlicher Förderung einlösen, dabei jedoch eine Vielzahl von Bildungsbereichen wie Sprache und Kommunikation, Bewegung, Gesundheit, Mathematik, Naturwissenschaften, Musik, soziale und personale Entwicklung u.a.m. berücksichtigen. In den Institutionen frühkindlicher Bildung, Betreuung und Erziehung sollen Bildungsprozesse der Kinder beobachtet und dokumentiert, Bildungs- und Erziehungspartnerschaften mit den Eltern eingegangen und Kooperationen mit Schulen, sozialen Diensten und weiteren sozialen und pädagogischen Akteuren im Gemeinwesen aufgebaut werden.

    Bildungspläne sind somit als Steuerungsinstrumente auf der Ebene der pädagogischen Orientierungsqualität zu verstehen, mit denen sich Erwartungen an eine verbesserte Praxis früher Bildung und Förderung und hinsichtlich positiver Effekte für kindliche Entwicklung und des Ausgleichs herkunftsbedingter Nachteile verbinden. Waren der Entwicklungsprozess und die konkrete Ausgestaltung der Bildungspläne durch den Bildungsföderalismus geprägt, bringt das Subsidiaritätsprinzip wiederum große Verantwortungs- und Gestaltungsspielräume in der Umsetzung auf Trägerebene mit sich. Wie die Bildungspläne den Weg in die Kindertageseinrichtungen gefunden haben, unter welchen Bedingungen sich ihre Inhalte auf die Ebene der pädagogischen Praxis transformieren lassen und inwiefern sie die intendierten Wirkungen erzielen, lässt sich daher nur schwer rekonstruieren.

    Die hohe Bedeutsamkeit, die den Bildungsplänen im fachlichen und fachpolitischen Diskurs bei ihrer Einführung zugeschrieben wurde, verlangt allerdings nach systematischen wissenschaftlichen Analysen ihrer Akzeptanz, Umsetzung, Bewertung und Wirkungen. In einigen Bundesländern wurden die Einführung und Überarbeitung der Bildungspläne von Evaluationen vorbereitet bzw. flankiert (vgl. u.a. Schreiber, 2009; Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, 2018). Auch finden sich Dokumentenanalysen zu spezifischen Bildungsinhalten (vgl. bspw. Geyer & Müller, 2014) und Orientierungen (bspw. zur Inklusion, vgl. Schmude & Pioch, 2014) sowie Studien, die auf das Missverhältnis von in den Bildungsplänen formulierten professionellen Anforderungen und strukturellen Rahmenbedingungen aufmerksam machen und typische Muster der Bewältigung dieses „Umsetzungsdilemmas“ beschreiben (vgl. Viernickel et al., 2013; Viernickel & Nentwig-Gesemann, 2014). Eine Zusammenschau aktueller empirischer Arbeiten über Bildungspläne steht jedoch aus.

    Wir freuen uns daher über empirisch basierte Einreichungen zum Schwerpunktheft, die

    • beschreiben und analysieren, wie die Bildungspläne implementiert wurden bzw. aktuell werden und Befunde zum Umgang mit ihnen in der pädagogischen Praxis berichten;
    • eine kritisch-reflexive Auseinandersetzung mit den Bildungsplänen zu einem der oben aufgezeigten Querschnittsthemen oder Bildungsbereichen beinhalten;
    • Effekte der Einführung und Verankerung von Bildungsplänen auf den Ebenen der Orientierungs-, Prozess- und/oder Ergebnisqualität analysieren;
    • die Ausbildung und Anleitung von pädagogischen Fachkräften, die Qualitäts- und Teamentwicklung sowie die Verbindlichkeit und Überprüfbarkeit bzw. Qualitätsfeststellung mit direkten Bezügen zu den Bildungsplänen thematisieren;
    • empirische Zugänge zu aktuellen Bildungsthemen (z.B. nachhaltige Entwicklung, Medien), globalen gesellschaftlichen Veränderungen (z.B. Migration, Armut) oder bildungspolitischen Implikationen (z.B. Vielfalt, Inklusion) beinhalten und diese mit Bezug auf die vorliegenden Bildungspläne diskutieren;
    • die Aktualität der Bildungspläne anhand der bildungspolitischen Weiterentwicklungen der Betreuungsformen, Altersbereiche und institutionellen Ausdifferenzierungen untersuchen oder Implikationen zur Weiterentwicklung im Bereich der Übergänge und Kooperationen von Kindertagesbetreuung und Grundschulen adressieren.

    Die Beiträge sollen eine klare Orientierung an Gütekriterien bzw. Standards quantitativer und/oder qualitativer Sozialforschung erkennen lassen und Konsequenzen der Ergebnisse für die pädagogische Praxis thematisieren.

    Manuskripteinreichungen an Prof. Dr. Dörte Weltzien () oder Prof. Dr. Susanne Viernickel () bis spätestens 01.11.2021 erbeten.

    Literatur

    1Im Folgenden werden alle diese Formate als Bildungspläne bezeichnet.