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Open AccessOriginalarbeit

Aus der Geschichte der Föderation deutscher Psychologenvereinigungen (BDP und DGPs)

Published Online:https://doi.org/10.1026/0033-3042/a000666

Abstract

Zusammenfassung: Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) und die Deutsche Gesellschaft für Psychologie (DGPs) bilden seit 1964 eine Föderation. Als Föderation haben die beiden Vereinigungen die deutsche Psychologie in internationalen Verbänden vertreten und die Reform des Psychologiestudiums sowie die Professionalisierung des Psychologieberufs in Deutschland mitgestaltet. Dabei sind BDP und DGPs selbständige Vereinigungen geblieben, welche auch voneinander abweichende fachpolitische Positionen einnehmen konnten.

From the History of the Federation of German Psychological Societies (BDP and DGPs)

Abstract: The Association of German Professional Psychologists (BDP) and the German Psychological Society (DGPs) formed a federation in 1964. As a federation, both associations have come to represent German psychology internationally and have contributed to reforming psychological studies and developing psychological professions in Germany. Though having formed a federation, BDP and DGPs still remain independent associations and could represent diverging positions.

Der Weg zur Föderation

Im Jahre 1945 löste der Alliierte Kontrollrat die bestehenden Vereine und Gesellschaften auf; das traf auch die Deutsche Gesellschaft für Psychologie (DGPs) und die Reichsvereinigung zur Förderung der Praktischen Psychologie. Neu gegründet wurde 1946 ein Berufsverband deutscher Psychologen (ab 1995 „…Psychologinnen und Psychologen“) (BDP). Von früheren Mitgliedern wiedergegründet wurde 1947 die DGPs (Bönner & Lück, 1998; Lück, 2004; Schneider, 2024, dieses Heft). Im Jahr 1949 hielt der BDP in München seinen ersten Kongress ab, und zwar unter Mitwirkung der DGPs (Andriessens, 1949/1950, S. 128). Zu ihrem Marburger Kongress im Jahre 1951 lud die DGPs gemeinsam mit dem BDP ein (Wellek, 1953). Die DGPs-Or‍ganzeitschrift Psychologische Rundschau wurde zugleich Organ des BDP, der BDP-Präsident Mitherausgeber der Zeitschrift (Psychologische Rundschau, 1951). Die beiden Vereinigungen richteten beim Münchner Kongress im Jahre 1949 „zur Gewinnung einer einheitlichen Repräsentation der gesamten deutschen Psychologenschaft“ (Andriessens, 1949/1950, S. 129) ein fünfköpfiges Präsidium der Deutschen Psychologenschaft ein. Dem Präsidium gehörten je zwei Mitglieder von BDP und DGPs an, darunter die beiden Vorsitzenden; den Vorsitz in dem Präsidium führte ein fünftes Mitglied, der Münchner Psychologieprofessor Philipp Lersch (Andriessens, 1949/1950, S. 129). Sollte man die beiden Vereinigungen nicht ganz zusammenschließen?

Ein Zusammenschluss versprach eine stetige Kommunikation zwischen Wissenschaft und Praxis, eine einheitliche und wirksamere Vertretung gegenüber Politik und Verwaltung sowie ein einheitliches Auftreten gegenüber internationalen Organisationen. Als Namen für die neue Vereinigung wurden vorgeschlagen: „Gesellschaft oder Bund deutscher Psychologen“, „Deutsche Gesellschaft für Psychologie“ und „Deutsche psychologische Gesellschaft“. Dem Streben nach Einheit standen allerdings grundsätzliche Bedenken entgegen. So war man sich uneins: Soll die neue Vereinigung „der Psychologie“, d. h. Wissenschaft und Forschung, dienen oder „den Psychologen“, d. h. Praxis und Beruf? Offenbar herrschte ein unterschiedliches Selbstverständnis bei wissenschaftlich und praktisch Tätigen, und die beiden Gruppen begegneten sich mit Misstrauen. Universitätsangehörige sahen sich in einer gemeinsamen Vereinigung majorisiert und beanspruchten daher einen Sonderstatus als „Haupt- oder Forschungsmitglieder“. Dies wurde von den praktisch Tätigen wiederum als „Despektierung“ empfunden (DGPs-Archiv B 1). Uneins war man sich auch in der Frage: Soll sich die neue Vereinigung als deutsch oder als deutschsprachig verstehen? Letzteres bezog insbesondere Mitglieder aus Österreich mit ein. Noch Anfang 1945 waren diese als Staatsangehörige des damaligen Deutschen Reichs Mitglieder der aufgelösten Psychologengesellschaft gewesen; nach Wiederherstellung der Republik Österreich hatten sich Angehörige österreichischer Universitäten erneut der DGPs angeschlossen (DGPs-Archiv B 2).

Trotz aller Bedenken beauftragte man eine vierköpfige Arbeitsgruppe mit der Ausarbeitung einer Satzung für einen gemeinsamen Verband. 1956 legte die Arbeitsgruppe einen entscheidungsreifen Entwurf einer Satzung vor. Die Satzung sah eine Gliederung nach Fachausschüssen oder Sektionen vor – darunter „Allgemeine Psychologie und Grundlagenforschung“, „Charakterkunde und Diagnostik“, „Arbeitspsychologie und Berufsberatung“. Ebenfalls vorgesehen waren Landesgruppen. Organe des Verbandes sollten der Vorstand, die Mitgliederversammlung und ein Konvent sein. Dem Konvent sollten die Vertreter der Fachausschüsse oder Sektionen und der Landesgruppen angehören sowie die Direktoren der Psychologischen Universitätsinstitute. Der Verband sollte den traditionsreichen Namen „Deutsche Gesellschaft für Psychologie“ tragen (DGPs-Archiv B 3). Der BDP mit seinem Vorsitzenden Adolf Däumling stimmte dem Entwurf mit großer Mehrheit zu. Die DGPs mit ihrem Vorsitzenden Johannes von Allesch lehnte ihn mit knapper Mehrheit ab (DGPs-Archiv B 4).

Enttäuscht, aber nicht entmutigt drängten die Anhänger einer Fusion auf eine Fortsetzung der Beratungen. Sie erreichten, dass die Mitglieder des BDP im Oktober 1958 weitere „Gespräche über eine engere organisatorische Zusammenarbeit“ forderten (DGPs, 1963, S. 139). Ihrem Votum schlossen sich im September 1959 die Mitglieder der DGPs an. Danach vergingen drei Jahre. 1962 setzte der Vorstand der DGPs eine vierköpfige Kommission für „Verhandlungen über die engere Zusammenarbeit mit dem BDP“ ein (DGPs, 1963, S. 139). Nach kontroverser Debatte legte die Kommission im April 1964 einen Bericht vor, der drei Optionen miteinander verglich: Die vollständige und alsbaldige „Verschmelzung“ der beiden Vereinigungen, die stufenweise Verschmelzung und die Kooperation; die Kooperation umfasste die Zusammenführung von fachlichen Sektionen und die Bildung eines „gemeinsamen Repräsentationsstabes“ (DGPs-Archiv B 5). Im Juli nahm der DGPs-Vorstand zu dem Bericht Stellung. Er verwarf die Pläne zu einer Fusion und entschied sich für eine „Föderation deutscher Psychologen-Vereinigungen“. Die Begründung: Alle Ziele einer Fusion ließen sich auch mit einer Föderation erreichen, und die bestehenden Vereinigungen könnten mit ihrem eigenen Profil erhalten bleiben (DGPs-Archiv B 6).

Bereits vor der Fertigstellung des Kommissionsberichts (DGPs-Archiv B 7) hat der Vorstand der DGPs auf seiner Sitzung vom 7. 12. 1963 ein Statut für eine Föderation deutscher Psychologenvereinigungen beschlossen; der Vorstand des BDP folgte ihm in seiner Sitzung am 11. 1. 1964 (DGPs, 1964, S. 146). In einer gemeinsamen Sitzung am 27. 1. 1964 in Münster unterzeichneten die beiden Vorsitzenden der beiden Vereinigungen – Wolfgang Metzger und Heinrich Düker für die DGPs, Curt Bondy und Wolfram Lüders für den BDP – das Statut (DGPs-Archiv B 8). Den Mitgliedern der beiden Vereinigungen wurde die Föderationsvereinbarung in ihren Mitgliederversammlungen beim Wiener Kongress im Sommer 1964 erläutert (BDP, 1965, S. 66; DGPs, 1965, S. 68).

Das Föderationsstatut

Das Statut der Föderation von 1964 legte fest: Die Föderation tritt am 1. Januar 1964 in Kraft. Weiterhin bestimmte das Statut: Die föderierten Vereinigungen sollten selbständige Vereine bleiben; daher sollte die Föderation nicht ins Vereinsregister eingetragen werden. Als einzigen Zweck der Föderation nannte das Statut von 1964 die Mitgliedschaft der deutschen Psychologenvereinigungen in der International Union of Psychological Science (IUPsyS). Dies war ein Minimalkonsens. Die Vorstände hatten ihre Mitglieder dazu nicht befragt. Wohl um Kritik an diesem Vorgehen vorzubeugen, nahm man in das Föderationsstatut den Passus auf, die Föderation „beruhe auf den Beschlüssen der Mitgliederversammlungen des BDP vom 2.10.58 und der DGPs vom 30.9.59“.

1967 beschlossen die Mitgliederversammlungen beider Vereinigungen eine Erweiterung des Statuts (BDP-Archiv 1). Es wurden Bestimmungen zur Bildung eines „Föderationsstabes“ sowie eine Geschäftsordnung eingefügt (BDP-Archiv 2). Die Gemeinsame Vorstandschaft sollte aus dem Vorsitzenden und dem Schriftführer der DGPs sowie dem 1. und 2. Vorsitzenden des BDP bestehen. Der Vorsitz sollte jährlich zwischen BDP und DGPs wechseln. Seine Beschlüsse fasste der Föderationsvorstand mit einfacher Mehrheit. Diese hatten freilich nur empfehlenden Charakter. Der Föderationsvorstand hatte keine Handlungsvollmacht – übrigens auch keinen eigenen Haushalt. Die im Föderationsvorstand gefassten Beschlüsse bedurften der Ausführung durch einen Vorstand oder durch beide Vorstände. Widersprach der Vorstand einer Vereinigung einem Beschluss der Föderation, war eine gemeinsame Sitzung der Vorstände von BDP und DGPs vorgesehen. Kamen diese zu keiner Einigung, sollten Mitgliederversammlungen entscheiden.

Als Ziele der Föderation nannte das Statut von 1967 (a) die Vertretung der deutschen Psychologen bei internationalen Verbänden, (b) die Wahrnehmung der Interessen und Angelegenheiten der gesamten Psychologenschaft bei Regierungs- und Verwaltungsstellen sowie (c) die Zusammenarbeit in Grundsatzfragen der Psychologenschaft, insbesondere der Ausbildung und Fortbildung von Psychologen. Die Funktion der Außenwirkung wurde 2009 weiter gestärkt, indem den Zielen der Föderation ausdrücklich die „Initiierung gemeinsamer Stellungnahmen und Maßnahmen … gegenüber Regierungs- und Verwaltungsstellen“ hinzugefügt wurde. Später wurde der Föderation eine weitere nach innen, also auf die Verbände selbst gerichtete Funktion zugeschrieben: Die „Förderung des gegenseitigen Austauschs“.

Der Föderationsvorstand bestand lediglich aus vier Personen. Da diese gleichzeitig Wahlämter in ihren Vereinigungen einnehmen mussten, war ein häufiger personeller Wechsel abzusehen. Um längerfristige Aufgaben wahrzunehmen, die einer stärkeren Einarbeitung bedurften, gab man in dem Statut von 1967 dem Vorstand die Möglichkeit, Ausschüsse und Kommissionen einzusetzen. Dabei sollten die folgenden Prinzipien gelten: (a) Die föderativen Ausschüsse bzw. Kommissionen sollten von beiden Vereinigungen paritätisch besetzt sein; (b) ihre Amtszeit sei zeitlich zu begrenzen; (c) sie sollten unabhängig arbeiten – weder an Weisungen des Föderationsvorstandes noch an Weisungen aus den beiden Vereinigungen gebunden; (d) ihre Stellungnahmen sollten lediglich empfehlenden Charakter haben. An diesen Prinzipien hat die Föderation bis heute festgehalten; allerdings hat man sie auch pragmatisch umgesetzt.

Ein Problem für die Parität war die Doppelmitgliedschaft in beiden Vereinigungen. Stärken Personen, die Mitglied beider Verbände sind, die Parität in einer Kommission, weil sie beide Verbände zugleich repräsentieren, oder schwächen sie die Parität, weil sie die Interessen des sie delegierenden Verbandes nicht uneingeschränkt vertreten? Vollkommene Parität hat man ursprünglich bei den beiden Vertretern hergestellt, welche die Föderation zu den Generalversammlungen der IUPsyS entsandte; sie mussten Mitglieder beider Vereinigungen sein (DGPs-Archiv B 8). Dieser Passus wurde später, als einzelne Vertreter in die European Federation of Psychologists’ Associations (EFPA) zu entsenden waren, gestrichen. Man begnügte sich mit der Bestimmung: „An der Vertretung der Psychologenschaft in diesen Verbänden [IUPsyS und EFPA, Anmerkung der Autoren] sollten die Deutsche Gesellschaft und der Berufsverband grundsätzlich paritätisch beteiligt sein“ (Föderation Deutscher Psychologenvereinigungen, 2009).

Manche Aufgaben – vor allem die Testevaluation durch das Diagnostik und Testkuratorium – waren zeitlich nicht zu befristen. 2009 beschloss man daher eine Ausnahmeregelung für „paritätische Kommissionen mit dauerhaftem Auftrag“; in diesen sei allerdings für einen Wechsel in der personellen Zusammensetzung zu sorgen (Föderation Deutscher Psychologenvereinigungen, 2009). Schließlich konnten Kommissionen aus praktischen Gründen Entscheidungsbefugnisse erhalten, obwohl sie grundsätzlich nur Empfehlungen aussprechen durften. Ein Beispiel ist die Nationale Anerkennungskommission für das EuroPsy-Zertifikat, die nach strengen, international vorgegebenen Regeln unmittelbar über die Verleihung des Zertifikats und EuroPsy-Konformität von Studiengängen entscheidet.

Der Föderationsvorstand tagte – so legte es das Statut jedenfalls fest – zweimal jährlich. Zu den Vorstandssitzungen der beiden Vereinigungen wurden Vertretungen des jeweils anderen Vorstands eingeladen. Diese Regelungen sorgten für kontinuierlichen Austausch und wechselseitige Abstimmung, für gemeinsame Zielsetzung und Strategiebildung. Um zu gemeinsamen Positionen zu gelangen, konnten – wie oben beschrieben – auch die Vorstände beider Vereinigungen sowie die Mitgliederversammlungen an der Beschlussfassung beteiligt werden. War eine Einigung nicht herbeizuführen, konnten die beiden Vereinigungen sich verhalten wie zwei konkurrierende Verbände. Sie konnten ihre Kontroversen öffentlich austragen und ihre Ziele eigenmächtig, ohne Rücksicht auf den Anderen, verfolgen.

Mitgliedschaft in internationalen Verbänden

Als einzigen Zweck benennt das Föderationsstatut von 1964 die gemeinsame Mitgliedschaft von DGPs und BDP in der International Union of Psychological Science (IUPsyS). Die IUPsyS ist 1951 als Verband nationaler Psychologenvereinigungen gegründet worden. Die DGPs gehörte zu den Gründungsmitgliedern; ein weiteres Mitglied aus demselben Land schloss die Satzung der IUPsyS aus. Das Gewicht der IUPsyS-Mitglieder hing von ihrer Mitgliederzahl ab, und insofern war der Vorstand der DGPs daran interessiert, sich durch den mitgliederstärkeren BDP aufzuwerten (DGPs-Archiv B 9). Das Bedürfnis nach Aufwertung dürfte auch durch den Umstand gesteigert worden sein, dass 1962 eine Gesellschaft für Psychologie in der Deutschen Demokratischen Republik gegründet worden war, welche alsbald ihre Aufnahme in die IUPsyS beantragte. Eine Rolle spielte wohl auch, dass die IUPsyS für 1960 zu ihrem XVI. Internationalen Kongress nach Köln – später verlegt nach Bonn – eingeladen hatte (Schönpflug & Lüer, 2011). Das waren freilich Erwägungen im DGPs-Vorstand. Es gibt keine Belege dafür, dass sie für die oben erwähnten Beschlüsse der Mitgliederversammlungen des BDP und der DGPs in den Jahren 1958 und 1959 maßgebend gewesen sind.

Die Vereinbarung einer Föderation machte den Weg zur gemeinsamen internationalen Vertretung frei (Föderation Deutschen Psychologenvereinigungen, 1964). Sogleich nach Inkrafttreten der Föderationsvereinbarung wurde die Aufnahme der Föderation in die IUPsyS anstelle der DGPs beantragt (BDP, 1965, S. 66). 1966 gab die IUPsyS dem Antrag statt (IUPsyS-Archiv 1). Seitdem teilen sich BDP und DGPs das Stimmrecht in der Generalversammlung der IUPsyS sowie den Mitgliedsbeitrag (DGPs-Archiv B 8).

Angestrebt war auch eine Akkreditierung in der International Association of Applied Psychology (IAAP), die 1978 zu ihrem 19. Internationalen Kongress nach München einlud (BDP, 1965, S. 66). Ein Antrag erübrigte sich allerdings, da die IAAP mitteilte, nur individuelle Mitglieder, nicht institutionelle aufzunehmen (Föderation, 1970a, S. 136). Bei dem IAAP-Kongress in München trafen sich Vertreter europäischer Berufsverbände (Kjᴓlstad, 1982). Daraus folgte 1981 die Gründung der EFPA (EFPA, o. J.). Der BDP war eines der Gründungsmitglieder. Im Jahre 2003 machte der BDP seinen Platz frei für die Föderation (Föderation Deutscher Psychologenvereinigungen, o. J.).

Kongresse und Tagungen

Die DGPs lädt jedes zweite Jahr zu einem „Kongress für Psychologie“ ein; diese Tradition ist bisher nur durch Krieg und eine Pandemie unterbrochen worden. Der BDP veranstaltete ebenfalls Fachtagungen im Abstand von zwei Jahren – jeweils in den Jahren zwischen den DGPs-Kongressen. Die Bezeichnung „Kongress für Psychologie“ sollte der DGPs vorbehalten bleiben. Zur besseren Unterscheidung nannte man die BDP-Treffen erst „Arbeitstagung“, „Kongreß für psychologische Fortbildung“ oder „Kongreß des Berufsverbandes Deutscher Psychologen“. Nach Abschluss der Föderation vereinbarte man die Bezeichnung „Kongreß für Angewandte Psychologie“ (BDP, 1966).

Ihre ersten Zusammenkünfte nach dem Krieg haben der BDP (1949 in München) und die DGPs (1948 in Göttingen) unter Mitwirkung der jeweils anderen Vereinigung abgehalten. Die Föderation erwog nach ihrer Gründung die Zusammenlegung der Kongresse von BDP und DGPs. Man verwarf die Idee jedoch. Stattdessen versprach der DGPs-Vorstand, angewandte Fragestellungen in den DGPs-Kongressen angemessen zu berücksichtigen und empfahl den DGPs-Mitgliedern, BDP-Veranstaltungen als Referenten fachlich zu unterstützen (DGPs, 1967). Die alle zwei Jahre stattfindenden Kongresse der DGPs haben mit einem vielgestaltigen Programm zahlreiche Teilnehmer und Teilnehmerinnen angezogen. Nach dem 20. Kongress für Angewandte Psychologie des BDP im Jahre 1999 in Berlin – er stand unter dem Motto „Zukunft Mensch – die Republik im Umbruch“ (Krampen et al., 1999) – wurden die BDP-Kongresse kleinformatiger, verengten sich auf einzelne Berufs- oder Problemfelder und wurden schließlich von Fortbildungsveranstaltungen, Regionalgruppentreffen, Sektionstagungen und „Tagen der Psychologie“ abgelöst. Sollte die Tradition der gemeinsamen Kongresse von DGPs und BDP aus den Nachkriegsjahren wiederaufleben? Die Anregung dazu wurde auf einer Sitzung des Föderationsvorstandes im Jahr 2012 gegeben, und alle Anwesenden begrüßten den Vorschlag. Doch die einzige Konsequenz war bisher nur eine Wiedervorlage bei der nachfolgenden Sitzung (DGPs-Archiv B 10).

Eine Chance für ein gemeinsames, föderatives Kongressprojekt bot sich mit der Entscheidung der IUPsyS, ihren 29th Congress of Psychology 2008 nach Berlin zu vergeben. Die Föderation sprach in der Generalversammlung die Einladung dazu aus, doch gegenüber den Teilnehmerinnen und Teilnehmern stellten sich BDP und DGPs als Gastgeber getrennt vor (Traute, 2008). Beide unterstützten das Organisationsteam um Peter Frensch; dabei ließ die DGPs ihren 2008 fälligen 45. Kongress unter dem Dach des internationalen Kongresses stattfinden. Immerhin trat die Föderation als Veranstalter des „Social Evening of German Psychology“ in Erscheinung (DGPs-Archiv B 11).

Studium und Lehre

Die während der Zeit des Nationalsozialismus erlassene Diplomprüfungsordnung für Psychologie galt nach dem Krieg – nur von ideologischen Zusätzen befreit – weiter (Lück, 2020). 1961 setzte die DGPs eine Fünferkommission unter dem Vorsitz von Klaus Eyferth ein, um die Reform des Psychologiestudiums in Gang zu setzen (DGPs, 1962, S. 60). Aus der Kommission wurde 1968 eine „Ständige Planungskommission für Hochschulausbildung in der Psychologie“ (DGPs, 1969). Der BDP bildete seinerseits eine Ausbildungskommission (BDP, 1969, S. 141), und die beiden Kommissionen tagten zunächst gemeinsam unter der Federführung von Carl Graf Hoyos, Bernhard Kraak und Werner Tack (DGPs-Archiv A 1; Kraak, 1976). Später wurden die „Ständige Planungskommission“ der DGPs und die Ausbildungskommission des BDP zu einer föderativen Kommission vereinigt. Ihre Tagesordnung erweiterte sich über die Hochschulausbildung hinaus; sie befasste sich unter anderem mit Psychologie als Unterrichtsfach an Gymnasien oder als Aufbaustudium an Fachhochschulen (DGPs-Archiv A 2). So wurde 1979 ihre Bezeichnung erweitert zu „Ständige Planungskommission für die Hochschulausbildung, Weiterbildung und Fortbildung in der Psychologie“ (DGPs, 1979, S. 313). In der Federführung der Kommission lösten sich Wolfgang Michaelis, Hans Spada, Gerd Lüer, Dietrich Albert, Rainer Kluwe und Bernhard Dahme ab.

Wissenschaft und Bildung sind in der deutschen Bundesrepublik Ländersache. Die örtlichen Hochschulen beschlossen Studien- und Prüfungsordnungen, welche der Genehmigung durch den zuständigen Teil der jeweiligen Landesregierung bedurften. Um die Gleichwertigkeit der Abschlüsse zu sichern, vereinbarten die Kultusminister der Länder Rahmenordnungen. Doch sollte sich die DGPs als eine sich als multinational verstehende Gesellschaft mit der Studienplanung in deutschen Bundesländern befassen? War für eine von den deutschen Bundesländern zu erlassende Ordnung nicht eher der BDP zuständig? Auf jeden Fall sollte sich der BDP um die in Deutschland lehrenden Personen kümmern. Auf Vorschlag der DGPs beschloss der Vorstand der Föderation im Juli 1969 die Einrichtung zweier BDP-Sektionen, die erste für „Lehrende im Diplomstudium“, die zweite für „Andere in Psychologie Lehrende“. Bei der Gründungsversammlung der ersten Sektion im Januar 1970 sprachen sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer einmütig gegen die Teilung der Lehrkräfte in zwei Sektionen aus. Es blieb also bei einer einzigen „Sektion Ausbildung in Psychologie“ für alle Lehrenden in einschlägigen Studiengängen (Föderation Deutscher Psychologenvereinigungen, 1970b).

Den Beginn einer umfassenden Studienreform bildete eine neue Rahmenordnung für das Psychologiestudium, den die Ausbildungskommission des BDP und die Ständige Planungskommission der DGPs gemeinsam entwarfen. Danach sollte einem auf Grundlagen und Methoden fokussierten ersten Studienabschnitt ein zweiter Abschnitt mit örtlich genauer zu bestimmenden Schwerpunkten in Grundlagenforschung, Methodenlehre und Anwendung folgen (Hoyos & Tack, 1970). Nach diesem Konzept beschlossen die Kultusminister der Länder im Jahre 1973 eine Rahmenordnung (Kultusministerkonferenz, 1973).

Nun setzten die Hochschulinstitute die Rahmenprüfungsordnung von 1973 derart unterschiedlich um, dass die Vergleichbarkeit der Diplomabschlüsse gefährdet schien. Eine zweite Studienreform stand an. Die Kultusministerkonferenz (KMK) selbst setzte 1980 eine „Überregionale Studienreformkommission Psychologie“ unter Vorsitz von Werner Tack ein. Die Empfehlungen, welche die Studienreformkommission (1983) gab, behagten dem DGPs-Präsidium gar nicht. Die KMK-Kommission, der neben Universitätsprofessoren Studierende und Ministerialbeamte angehörten, hatte im Studium Praxisanteile vorgesehen, sogar ein ganzes Praxissemester. Der DGPs-Präsident Heinz Heckhausen (1983) hat dagegen ein „Konsekutivmodell“ propagiert: Das Studium solle fachwissenschaftlich sein; eine berufsspezifische Qualifikation solle postgradual folgen. In einer öffentlichen Kontroverse stellte sich der gesamte DGPs-Vorstand gegen die Reformkommission (Eyferth, 1985; Kornadt, 1984; Albert et al., 1985). Vonseiten des BDP befürwortete die Sektion Ausbildung eine Vorbereitung auf tätigkeitsspezifische Weiterbildung bereits im Hochschulstudium (Stephan, 1980). 1987 machte die KMK die neue Studienordnung verbindlich (Kultusministerkonferenz, 1988). Neu war vor allem: Der zweite Studienabschnitt sollte mit mindestens drei Anwendungsgebieten (klinische, pädagogische, betriebliche Psychologie) und zwei Methodenfächern (Diagnostik, Evaluation) einheitlich sein (Weber et al., 2024, dieses Heft).

Der Vorstand der DGPs reagierte auf den Erlass der neuen Rahmenordnung mit deutlichen Vorbehalten (Kornadt, 1985). Die Auseinandersetzung um die Reform von 1987 hatte jedenfalls unmissverständlich erwiesen: Das Studium hat eine zentrale Bedeutung für die Entwicklung der Hochschulinstitute. In dieser Erkenntnis schwanden in der DGPs die vorher geäußerten Vorbehalte gegen ein Engagement in der nationalen Hochschulpolitik. Ungeachtet der Bedenken von ausländischen Mitgliedern ergriff der Vorstand der Gesellschaft nun die Initiative bei der Weiterentwicklung von Studium und Lehre. Man war weiterhin um die Einheitlichkeit örtlicher Diplomstudiengänge besorgt. Zur besseren Abstimmung neu entstehender örtlicher Studienordnungen – damals insbesondere in den ostdeutschen Ländern, die gerade der Bundesrepublik beigetreten waren – berief der DGPs-Vorstand im November 1990 eine neue fünfköpfige Ausbildungskommission unter dem Vorsitz von Rainer Kluwe (Bredenkamp, 1993). Damit war eine Hauptaufgabe der föderativen Planungskommission einer DGPs-Kommission übertragen worden; auch die Zuständigkeit für Weiterbildung war, wie im folgenden Abschnitt noch darzustellen sein wird, auf eine eigene Kommission übergegangen. Die föderative Planungskommission hatte damit ihre zentrale Bedeutung eingebüßt und wurde 1996 aufgelöst (DGPs-Archiv A 3).

Ein gravierender Einschnitt erfolgte 1998: Die Kultusminister der europäischen Länder vereinbarten die Vereinheitlichung der Hochschulstudien; auch der Diplomstudiengang Psychologie sollte durch einen Bachelor- / ‌Master-Studiengang ersetzt werden. Der Vorstand der DGPs war zunächst nicht gewillt, den bestehenden Diplomstudiengang aufzugeben (Weber et al., 2024, dieses Heft). Er setzte eine Kommission zur strategischen Beurteilung der Lage unter dem Vorsitz von Pienie Zwitserlood ein (Kluwe, 2001b, S. 26) und empfahl in Übereinstimmung mit der Kommission lediglich, „Studiengänge mit international vergleichbaren Abschlüssen“ probeweise an einzelnen Orten einzuführen (DGPs, 2000). Die zögerliche Haltung wurde hinfällig, als im Februar 2000 die Kultusministerkonferenz eine eigene Fachkommission zur Erarbeitung einer gemeinsamen Ordnung für die Psychologie einsetzte (Kluwe, 2001a). Um eigene Modelle für eine neue Rahmenordnung zu entwickeln, berief der DGPs-Vorstand 2004 eine Kommission „Bachelor- und Masterstudiengänge in der Psychologie“ unter dem Vorsitz von Thomas Rammsayer (DGPs 2005, S. 48, 242). Die noch bestehende DGPs- Kommission zur „lokalen Anpassung“ von örtlichen Diplomstudiengängen von 1990 löste man auf (Schneider, 2005, S. 65). Die Föderation wurde ihrerseits tätig. Der Föderationsvorstand beschloss 2003, die 1996 aufgelöste „Ständige Planungskommission für Aus-‍, Fort- und Weiterbildung in Psychologie“ unter dem Vorsitz von Eva Bamberg „neu zu aktivieren“ (Schneider, 2005, S. 65). Die Vernetzung dieser teilweise parallel verlaufenden Prozesse gelang nicht immer. Viele Studienstandorte orientierten sich am Ende an DGPs-Empfehlungen zur Gestaltung polyvalenter Bachelorstudiengänge in Psychologie (Abele-Brehm, 2014).

Im Jahre 2012 wurden Pläne des Bundesgesundheitsministeriums bekannt, Vorgaben für ein „Direktstudium“ zu machen, das zu einer Approbation für Psychotherapie führen sollte. Das Thema wurde in der Föderation diskutiert. Doch eine föderative Kommission – vorzugsweise die Ständige Planungskommission – war an den Beratungen über ein „Direktstudium“ im Sinne des Bundesgesundheitsministeriums nicht beteiligt. Dafür bildete die DGPs zwei eigene Kommissionen, 2009 die Kommission „Psychologie und Psychotherapieausbildung“ aus der Fachgruppe Klinische Psychologie und Psychotherapie sowie 2013 die Fachgruppen übergreifende Kommission „Studium und Lehre“ (DGPs, 2013). Die DGPs war gegenüber dem Konzept eines zur Approbation führenden Studiums aufgeschlossen (Frensch, 2013), der Berufsverband blieb skeptisch. Im Föderationsvorstand tauschte man Informationen und Meinungen aus, kam aber zu keinem gemeinsamen Beschluss (DGPs-Archiv B 12). Nachdem das Bundesgesundheitsministerium 2020 eine Approbationsordnung erlassen hat, an welche die meisten Hochschulinstitute ihre Studienpläne anpassten, ist es weiterhin allein die DGPs mit ihrer Kommission „Studium und Lehre“, welche die Entwicklung des nunmehr vielfach auf Psychotherapie fokussierten Psychologiestudiums verfolgt und alternative Modelle diskutiert (Tuschen-Caffier et al., 2020).

Weiterbildung

Qualifizierte Weiterbildung war vor allem ein Anliegen der psychotherapeutisch tätigen Psychologinnen und Psychologen. Sie wollten sich einerseits gegenüber Fachärzten für Psychotherapie profilieren, andererseits gegenüber psychotherapeutisch ausgebildeten Pädagogen, Juristen usw. (Lockot, 1994; Wieser, 2021). 1976 forderte die BDP-Sektion „Klinische Psychologie“ mit ihrem Sprecher Volker Ebel die Einführung einer Qualifikation zum „Diplompsychologen für Klinische Psychologie“. Diese Forderung stieß außerhalb der Sektion auf Ablehnung. Vonseiten der Föderation mahnten die Präsidenten Irle und Arnhold, das Psychologiediplom sei ein genereller Qualifikationsnachweis, und jede Hervorhebung einer spezifischen Qualifikation werte das Diplom im Ganzen ab (Föderation Deutscher Psychologenvereinigungen, 1977a, S. 66 – 67). Man einigte sich auf einen Kompromiss, den Status eines „Diplompsychologen mit Schwerpunkt Klinische Psychologie“ (BDP, 1978, S. 38). Im BDP führte man nun ein eigenes Anerkennungsverfahren ein und vergab ein Zertifikat „Klinischer Psychologe (BDP)“ (DGPs-Archiv A 4).

Nun hatte sich die Föderation die Regelung der Weiterbildung und Zertifizierung in Klinischer Psychologie selbst vorbehalten. Daran hatte auch die DGPs ein reges Interesse entwickelt. Denn die Klinische Psychologie, bis 1970 in den deutschen Hochschulen nur marginal vertreten, hat dort nach der Studienreform von 1973 einen sprunghaften Aufschwung genommen (Schulte & Rief, 2024). Die Praxis, gegen deren wachsenden Anteil im Studium sich – wie oben berichtet – das Präsidium der DGPs gesträubt hatte, war weit überwiegend klinisch-psychologische Praxis. Es war also vor allem die klinisch-psychotherapeutische Ausbildung, welche die DGPs – wie ebenfalls berichtet – in die postgraduale Phase zu verschieben trachtete.

1973, im Jahr der ersten Studienreform hat der Vorstand der Föderation ein siebenköpfiges Kuratorium Fachpsychologe für Klinische Psychologie eingesetzt. Das Kuratorium unter der Federführung von Erna Duhm legte nach vierjähriger Beratung einen „Rahmenplan für die Weiterbildung zum Fachpsychologen für Klinische Psychologie“ (Föderation Deutscher Psychologenvereinigungen, 1977c) vor. Der Rahmenplan definierte Störungsbilder, für deren Behandlung Psychotherapie sich eignet, sowie Inhalte und Organisation der Fachausbildung. Die Fachausbildung sollte als berufliche Weiterbildung erfolgen; sie setzte ein Psychologiestudium mit klinischem Schwerpunkt voraus. Zur Aus- bzw. Weiterbildung berechtigt seien Klinische Abteilungen von psychologischen Hochschulinstituten in Zusammenarbeit mit Praxiseinrichtungen. Örtliche Prüfungskommissionen sollten die Qualifikation als „Fachpsychologe für Klinische Psychologie“ feststellen. Im Mai 1977 billigte der Föderationsvorstand den Rahmenplan. Das Kuratorium sollte als Instanz für die Anerkennung von örtlichen Programmen zur klinischen Weiterbildung bestehen bleiben (Föderation Deutscher Psychologenvereinigungen, 1977b). Im Juni 1978 fochten jedoch die Vertreter des Berufsverbandes den Föderationsbeschluss vom Mai 1977 an und kündigten ihre Beteiligung am Kuratorium (Föderation Deutscher Psychologenvereinigungen, 1979a, S. 31). Oder war es die DGPs, welche die Zusammenarbeit im Kuratorium aufkündigte, weil der BDP an seinem Zertifikat festhielt (Schulte & Rief, 2024)? Tatsächlich hat sich der DGPs-Präsident recht ungehalten über den BDP geäußert, jedoch das Festhalten an der mit dem Berufsverband getroffenen Vereinbarung nicht in Frage gestellt (DGPs-Archiv A 5). Jedenfalls war das Kuratorium für die Anerkennung klinischer Weiterbildung aufgelöst.

Hintergrund des Konflikts zwischen den Vereinigungen waren Spannungen innerhalb der Klinischen Psychologie selbst. Das von der Föderation intendierte postgraduale Weiterbildungsstudium stand in Konkurrenz zu einer Psychotherapieausbildung, wie es sie in Deutschland schon seit den 1940er Jahren gab. Diese Ausbildung wurde von außeruniversitären Instituten angeboten, die Therapieverbänden nahestanden; über eine Zulassung für Heilpraxis konnten selbst Autodidakten zu einer psychotherapeutischen Tätigkeit gelangen (Lockot, 1994; Wieser, 2021). Die Ausbildungsinstitute und ihre Programme unterschieden sich hinsichtlich der bevorzugten Störungskonzepte und Behandlungstechniken, und es herrschte Uneinigkeit über die Wissenschaftlichkeit der Konzepte und die Wirksamkeit der Techniken. An den Universitäten hat sich vor allem die verhaltenstherapeutische Richtung durchgesetzt; diese Richtung dominierte folglich in der klinischen Fachgruppe der DGPs. In der klinischen Sektion des Berufsverbandes war dagegen eine Vielzahl von Therapierichtungen vertreten. Da erregte die föderative Vereinbarung, welche die Berechtigung zur Ausbildung den Hochschulinstituten zuwies, Anstoß. Dies sei eine Bevorzugung der Verhaltenstherapie und eine Zurücksetzung der außeruniversitären Ausbildungsinstitute. Im BDP verwies man auf Widerstände, welche der Klinischen Psychologie an den Hochschulen begegnet waren. Überhaupt schätzte man die Kapazitäten der Hochschulinstitute als zu gering ein; sie reichten für die Beteiligung an den stark nachgefragten Weiterbildungsprogrammen nicht aus (Schorr, 1989).

So suchte der BDP selbst Kapazitäten für die Weiterbildung aufzubauen. Träger sollte eine Deutsche Psychologen Akademie (DPA) sein. Bereits 1985 bestellte der BDP eine Geschäftsführung für die DPA. Die Delegiertenkonferenz des BDP beschloss im April 1988 den Ausbau der DPA mit einer Zentrale und sechs regionalen Schwerpunkten in elf Bundesländern der damaligen Bundesrepublik (Nadolny, 1989). Schon im Oktober 1988 wurde der erste Schwerpunkt, die Süddeutsche Psychologen Akademie, eröffnet (DGPs-Archiv A 6). Eine Beteiligung von wissenschaftlichen Hochschulen war nicht vorgesehen. Der Vorstand der DGPs fühlte sich übergangen und forderte die sofortige Aussetzung der Initiative. Es entspann sich ein hitziger Briefwechsel zwischen dem DGPs-Präsidenten und der BDP-Präsidentin, und kontroverse Stellungnahmen wurden abgegeben (DGPs-Archiv A 7; Foppa, 1989). Für die Föderation war dies eine Zerreißprobe.

Man war aber um die Beilegung des Konflikts bemüht und erreichte schließlich während der Präsidentschaft von Angela Schorr aufseiten des BDP und von Gerd Lüer aufseiten der DGPs eine tragfähige Einigung. Das 1977 aufgelöste Kuratorium lebte als Akkreditierungsausschuss (AKA) wieder auf. BDP und DGPs stellten je vier Mitglieder, und der Ausschuss traf sich im März 1988 zu seiner konstituierenden Sitzung; den Vorsitz in den ersten Jahren hatte erneut Erna Duhm. Ihr folgten im Vorsitz Gudrun Sartory und Wolf Lauterbach (DGPs-Archiv A 8; Föderation Deutscher Psychologenvereinigungen, 1989c). Die Föderation verabschiedete 1989 eine Geschäftsordnung für den AKA (Föderation Deutscher Psychologenvereinigungen, 1989b) sowie eine Weiterbildungsordnung (Föderation Deutscher Psychologenvereinigungen, 1989d), welche schon 1986 vereinbarte Richtlinien (Föderation Deutscher Psychologenvereinigungen, 1986) fortschrieb. Bis 1992 hat der AKA zehn Weiterbildungsprogramme akkreditiert (DGPs-Archiv A 8). Bei den Verhandlungen blieben die DGPs-Vertreter hart: Die Beteiligung von Universitätseinrichtungen an der Weiterbildung stand nicht zur Disposition. Man weigerte sich, die DPA als dritten Partner in den föderativen AKA aufzunehmen. Die DPA ihrerseits bekannte sich zur „systematischen Rückbindung der Weiterbildung an die Wissenschaft“ (Föderation Deutscher Psychologenvereinigungen, 1989a) und ließ drei ihrer Programme (Nordwestdeutsche Psychologen Akademie, Süddeutsche Psychologen Akademie, Deutsche Psychologen Akademie) vom AKA akkreditieren. Allerdings hielt der BDP an seiner DPA und deren Weiterbildungsprogramm fest. In den föderativen Richtlinien wurde die DPA neben Praxisinstitutionen als Anbieterin von Weiterbildung in Klinischer Psychologie anerkannt. Der BDP vergab über die DPA seit 1990 ein eigenes Zertifikat „Klinischer Psychologe / Psychotherapeut BDP“ (BDP, 1989b).

Sollte die Weiterbildung in Klinischer Psychologie differenziert werden? Besonders aktiv setzte sich eine Gruppe für „Klinische Neuropsychologie“ ein, die – was den BDP-Vertretern missfiel – mit ärztlichen Vereinigungen kooperierte (DGPs-Archiv A 9). Andere Fachgruppen strebten ebenfalls eine zertifizierte Weiterbildung an. Eine Unterkommission für Arbeits-‍, Betriebs- und Organisationspsychologie war unter der Leitung von Michael Frese tätig (DGPs-Archiv A 10). Das Ergebnis war ein seit 1990 von der DPA angebotenes Fortbildungsprogramm, das zu dem Zertifikat „Arbeits-‍, Betriebs- und Organisationspsychologe‍(–in) BDP“ führt (BDP, 1989a). Für die Rechtspsychologie verabschiedete die Föderation 1995 eine Weiterbildungsordnung und setzte 1996 eine Akkreditierungskommission für Rechtspsychologie ein (DGPS-Archiv A 11). Der Ausschuss akkreditierte 1999 zwei regionale Programme für Rechtspsychologie. Zu Tage tretende Schwächen veranlassten die Föderation, eine Reform anzumahnen, für welche die Kommission 2009 einen Vorschlag vorlegte (Dahle et al., 2012). Im Jahre 2012 beschloss der Föderationsvorstand eine Rahmenordnung für die Weiterbildung in Rechtspsychologie und berief ein Fachgremium für die rechtspsychologische Weiterbildung, in dem BDP und DGPs paritätisch vertreten waren (DGPs-Archiv B 10).

Die rechtliche Anerkennung des Psychologieberufs

Für den BDP war die berufliche Anerkennung von Diplompsychologen von Anfang an ein zentrales Anliegen. In den 1970er Jahren waren vier Landesgruppen um die gesetzliche Regelung der Zulassung von Psychologen und Psychologinnen in ihren Bundesländern bemüht (BDP, 1976). In der Föderation legten die BDP-Vertreter 1978 den Entwurf eines Gesetzes vor, dessen Inhalte und Ziele (Hockel, 1979) eingehend diskutiert wurden (Föderation Deutscher Psychologenvereinigungen, 1979b).

Zu einem Zerwürfnis in der Föderation kam es, als die Delegiertenkonferenz des BDP – Volker Ebel war inzwischen zum Präsidenten gewählt worden – im November 1981 den Entwurf einer Bundes-Psychologen-Ordnung verabschiedete (BDP, 1981). Darin hieß es: „Ausübung des psychologischen Berufs ist die Ausübung von Heilkunde“. Dies widersprach dem Verständnis der Gesellschaft (DGPs-Archiv A 12). Deren Präsident sah die Einheit der Psychologie bedroht (Heckhausen, 1983). Schließlich einigte man sich auf folgende „Leitsätze“: „Psychologen üben Psychologie aus. Das Ausüben von Psychologie schließt auch heilkundliche Tätigkeit mit ein, erschöpft sich aber nicht darin.“ Unter diesen Voraussetzungen sicherte die DGPs dem Berufsverband ihre Unterstützung sowohl für ein Psychologengesetz als auch für ein Heilkundegesetz zu (Föderation Deutscher Psychologenvereinigungen, 1984ab).

Damit war die DGPs nicht mehr nur gelehrte Gesellschaft, sondern auch berufsständische Interessenvertretung (Weinert, 1986). Überhaupt war der Vorstand ursprünglich gegen jede Fachgruppenbildung innerhalb der DGPs und besonders skeptisch gegenüber der Klinischen Psychologie (DGPs-Archiv A 13). Die Fachgruppenbildung war jedoch nicht aufzuhalten. Insbesondere die Fachgruppe „Klinische Psychologie“ wuchs schnell. Sie wurde zu einem Aktionszentrum auf dem Weg zu den erstrebten Psychotherapiegesetzen (Schulte & Rief, 2024) und drängte auch das DGPs-Präsidium zur Unterstützung. Einvernehmlich setzte die Föderation 1991 zur strategischen Begleitung des Gesetzgebungsverfahrens eine „Kernkommission“ ein (DGPs-Archiv A 14), nach deren Krise eine „Föderative Kommission Psychotherapie“. Den Weg zu einem Psychotherapiegesetz ebnete 1991 ein Gutachten im Auftrag des Bundesministeriums für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit, dessen Leitung gerade die Psychologieprofessorin Ursula Lehr innehatte – Mitglied in beiden psychologischen Vereinigungen (Meyer et al., 1991). Ein Entwurf eines Psychotherapiegesetzes scheiterte 1994 im Bundestag aus finanziellen Gründen, und die „Föderative Kommission Psychotherapie“ stellte enttäuscht ihre Arbeit ein (DGPs-Archiv A 15). Der nächste Anlauf glückte: 1998 verabschiedete der Bundestag ein „Gesetz über die Berufe des Psychologischen Psychotherapeuten und des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten“; das Gesetz wurde 2019 novelliert (Hellfritsch, 1991; Schönpflug, 2021; Schulte, 2021; Schulte & Rief, 2024).

Das Gesetz von 1998 ist von beiden Vereinigungen einhellig als bedeutender Fortschritt gewertet worden. Das Gesetz von 2019 wurde von der Gesellschaft begrüßt, während der Berufsverband es ablehnte. Der Präsident des BDP bemängelte die Qualität der Ausbildung sowie die sozialrechtliche Stellung während der Weiterbildung (Krämer, 2019ab). Gegenüber der Öffentlichkeit betonte man die Gemeinsamkeiten – so die Präsidentin der Gesellschaft und der Präsident des Berufsverbandes in Erklärungen in den Jahren 2015 und 2016 ((Föderation Deutscher Psychologenvereinigungen, 2015, 2016) sowie die Föderation im Jahr 2018 (Föderation Deutscher Psychologenvereinigungen, 2018). Über die strittigen Positionen gaben beide Seiten getrennte Stellungnahmen ab.

Qualitätssicherung

In der an Spannungen nicht armen Geschichte der Föderation zeichnet sich der Aufgabenbereich der Qualitätssicherung durch stete Übereinstimmung zwischen BDP und DGPs aus. Die Entwicklung und Einhaltung von Normen guten psychologischen Arbeitens war von Anfang an ein vorrangiges Anliegen des BDP. Die DGPs teilte dieses Anliegen – sowohl im wissenschaftlichen Interesse als auch in Sorge um die Profession. Aus dem Kreis der Mitglieder der Gesellschaft haben hervorragende Experten geholfen, Verfahren der Qualitätssicherung wissenschaftlich zu begründen und effektiv umzusetzen. Ein Grundproblem war die Evaluation von psychologischen Tests. Schon vor der Gründung der Föderation ging ein Konzept für ein Testkuratorium aus dem BDP an die Vorstände beider Vereinigungen (BDP, 1962, S. 227). Als föderative Einrichtung wurde das Testkuratorium im September 1968 konstituiert (BDP, 1969). Seit 2011 wirkt es als Diagnostik- und Testkuratorium (DTK). In Zusammenarbeit mit dem DTK wurde auch die für die Personalbeurteilung maßgebliche DIN-Norm 33430 entwickelt, die vom BDP beim Deutschen Institut für Normung eingereicht und im Jahre 2002 veröffentlicht wurde (Abele-Brehm et al., 2024, dieses Heft).

Ebenfalls auf Abele-Brehm et al. (2024, dieses Heft) verwiesen sei bezüglich der Berufs- und Forschungsethik. Der BDP war mit einer Berufsordnung für Psychologen 1986 vorangegangen (BDP, 1986). 1999 verabschiedete die Föderation für Forschung und Praxis verbindliche „Ethische Richtlinien“, mehrfach überarbeitet, zuletzt 2022 als „Berufsethische Richtlinien des Berufsverbandes Deutscher Psychologinnen und Psychologen e. V. und der Deutschen Gesellschaft für Psychologie e. V.“ (BDP und DGPs, 2022). Während die Standards auf Föderationsebene vereinbart wurden, verblieb der Umgang mit Verstößen bei den Ehrengerichten der beiden Vereinigungen, jeweils in Verantwortung für die eigene Mitgliederschaft.

Ein internationales, auf die Ausbildung gerichtetes Projekt der Qualitätssicherung ist das Europäische Zertifikat in Psychologie (EuroPsy). Das EuroPsy basiert auf einem Qualifikationsrahmen, der Mindestanforderungen an die Ausbildung in Psychologie stellt und auf den sich die Mitgliedsverbände der European Federation of Psychologists’ Associations (EFPA) geeinigt haben. Die nationale Umsetzung des Qualifikationsrahmens und die Verleihung des Zertifikats an Personen, deren Ausbildung die EuroPsy-Anforderungen erfüllt, obliegt den Nationalen Anerkennungskommissionen (NAK). Da die deutsche Psychologie in der EFPA durch die Föderation vertreten wird, ist die NAK in Deutschland eine föderative Kommission. Unter den föderativen Kommissionen nimmt die NAK eine besondere Stellung ein. Ihre Rechte und Pflichten sowie die bei der EuroPsy-Vergabe einzuhaltenden Prozeduren sind detailliert in den EFPA Regulations on EuroPsy niedergelegt (EFPA, 2023). Die NAK ist gegenüber der EFPA rechenschaftspflichtig und wird durch die EFPA eingesetzt. Zusätzlich schuf der Föderationsvorstand jedoch auch ein eigenes Statut, ähnlich wie für andere ständige föderative Kommissionen. Die Gefahr einer Überregulierung durch die Föderation wurde im Vorstand diskutiert (DGPs-Archiv B 14).

Der Bestimmung der EuroPsy-Qualifikationskriterien ging eine von der Europäischen Union geförderte vergleichende Untersuchung der psychologischen Studien und Studienabschlüsse in Europa voraus (Lunt, 2002). Die Föderation unterstützte die EuroPsy-Entwicklung von Anfang an, insbesondere unter Beteiligung der BDP-Sektion Aus-‍, Fort- und Weiterbildung. Das EuroPsy wird heute in 25 europäischen Ländern vergeben. Darüber hinaus dienen die EuroPsy-Kriterien der Identifizierung vollwertiger Psychologiestudiengänge gegenüber solchen Studiengängen, die weniger große Anteile an Psychologie vermitteln.

Sechzig Jahre Föderation

Am 1. Januar 2024 sind seit der Gründung der Föderation von BDP und DGPs 60 Jahre vergangen. Aus den 350 Mitgliedern der DGPs im Jahre 1965 sind in dieser Zeit über 5.000 geworden, davon 1.700 assoziierte Mitglieder (Heckhausen, 1964; Bühner, 2023), aus den 1.570 Mitgliedern des BDP (BDP, 1965, S. 66) inzwischen rund 10.000. Beide Vereinigungen haben inzwischen eigene Geschäftsstellen mit einer Reihe von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eingerichtet. Die Geschäftsstellen haben ihren Sitz in Berlin, nachdem Berlin die Hauptstadt eines wiedervereinigten Deutschlands geworden ist. Der Vorstand tagt nicht mehr in Hotels wechselnder Großstädte, sondern die jeweiligen Vorsitzenden laden zur Sitzung in ihre Geschäftsstelle ein.

Die Föderation hat effiziente Partner unter Vertrag. Das Leibniz-Institut für Psychologie (ZPID) unterstützt Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit, das TransMIT-Zentrum für wissenschaftlich-psychologische Dienstleistungen besorgt die mit Zertifizierungen verbundene Verwaltung. Ein Netz von nationalen Kommissionen und internationalen Boards liefert unablässig Stoff für die Tagesordnungen. Dauerprobleme führen zu Routine, doch immer wieder fallen Tagesordnungspunkte aus der Reihe – zuletzt „Geschlechterverteilung“ (der Psychologie geht der männliche Nachwuchs aus) (DGPs-Archiv B 15) und „Ausschluss aus der IUPsyS“ (die Russian Psychological Society soll wegen Unterstützung des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine nicht Mitglied bleiben) (DGPs-Archiv B 16).

Anders als zur Zeit ihrer Gründung sind BDP und DGPs nicht die einzigen psychologischen Vereinigungen in Deutschland. Im Jahre 1991 trat eine Neue Gesellschaft für Psychologie hervor, und vonseiten des BDP wurde deren Aufnahme in die Föderation zur Diskussion gestellt (DGPs-Archiv A 16). Dies war freilich unrealistisch, weil die Neue Gesellschaft sich als politische Alternative zur DGPs verstand. Therapeutisch tätige Psychologinnen und Psychologen organisierten sich in Therapieverbänden; sie wurden alle Pflichtmitglieder von Landestherapeutenkammern, die sich 2003 zur Bundespsychotherapeutenkammer (BPThK) zusammenschlossen (Kommer & Wittmann, 2002). Vonseiten der DGPs wurde 2017 eine Erweiterung der Föderation um Therapieverbände, ja sogar eine Aufnahme der BPThK angeregt; dies fand wiederum keine Unterstützung vonseiten des BDP (DGPs-Archiv B 17). Ob die BPThK mit ihren inzwischen 60.000 Mitgliedern selbst zu einem Beitritt bereit wäre? Und wie würde sich die Zukunft der Föderation gestalten, wenn die mitgliederstarke Therapeutinnen- und Therapeutenvereinigung ihr Mitglied würde?

Eine der Vorstandssitzungen im Jahre 2014 müsste die hundertste der Föderation gewesen sein. Das Jubiläum fiel nicht auf, weil die Sitzungen nicht nummeriert waren. Vier Jahre später besann sich der Vorstand dann auf seine Tradition (DGPs-Archiv B 18). Mit Bezug auf das Kooperationsvotum aus dem Jahr 1959 wollte er das 60-jährige Bestehen der Föderation im Jahr 2019 festlich begehen. Man erwog u. a. medial wirksame Auftritte mit namhaften Politikern. Die Pläne wurden nicht weiterverfolgt, weil der finanzielle Aufwand zu hoch war (DGPs-Archiv B 19). Man beging das Jubiläum bescheidener und bat zwei frühere Mitglieder des Vorstands um einen Jubiläumsartikel für die Psychologische Rundschau und den Report Psychologie. Carola Brücher-Albers und Marcus Hasselhorn (2019, S. 32; 2020, S. 54) schlossen ihren Rückblick mit dem Wunsch, der Föderation möge es in Zukunft stets gelingen¸ „die deutsche Psychologie … mit einer Stimme zu vertreten und vorweg gemeinsame Positionen abzustimmen“.

Archivquellen

  • BDP-Archiv: Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen, Berlin
  • DGPs-Archiv A: Zentrum für Geschichte der Psychologie der Universität Würzburg
  • DGPs-Archiv B: Geschäftsstelle der DGPs, Berlin
  • IUPsyS-Archiv: Zentrum für Geschichte der Psychologie der Universität Würzburg

BDP-Archiv:

  1. 1
    Rundschreiben von Martin Irle vom 6. 3. 1967
  2. 2
    Föderationsstatut vom 21. 3. 1967

DGPs-Archiv A:

  1. 1
    Teil 1. Ständige Planungskommission 1968 – 1976
  2. 2
    Teil 1. Planungskommissionen 1986 – 1990
  3. 3
    Teil 1. DGPs Föderation 1992 –. Protokoll der Vorstandssitzung am 14. 9. 1996
  4. 4
    Teil 1. BDP_BÖP_Föderation_Sitzungen. BDP-Intern (November 1984). Bildungswerk
  5. 5
    Teil 2. BDP Korrespondenz_1976 – 78. Brief von Martin Irle an Volker Ebel vom 4. 4. 1978
  6. 6
    Teil 2. DGfPs_Psychologenakademie_Vizepräsident… . Einladung der Landesgruppe Baden-Württemberg zur Eröffnung der Süddeutschen Psychologen Akademie
  7. 7
    Teil 2. DGfPs_Psychologenakademie_Vizepräsident… . Briefwechsel Angela Schorr und Klaus Foppa – Stellungnahmen der Präsidien von DGPs und BDP
  8. 8
    Teil 1. Akkreditierungsausschuss 1988 – 90 – Teil 2. Akkreditierungsausschuss_DGfPS_1990 – Teil 1. 1991 – 1993 Akkreditierungsausschuss
  9. 9
    Teil 1. DGPs Föderation 1992-. Protokolle der Vorstandssitzungen am 26. 9. 1992 und am 25. 9. 1993; Schreiben von Dieter Vaitl vom 18. 7. 1996
  10. 10
    Teil 1. Föderative Planungskommissionen. Teil V. Protokoll der Planungskommission vom 20. 10. 1980
  11. 11
    Teil 1. Föderation 1992-. Protokoll der Sitzung des Föderationsvorstandes am 14. 9. 1996
  12. 12
    Teil1. BDP_Föderation_BÖP Sitzungen. Drei Briefe von Hans-Joachim Kornadt an BDP-Vertreter vom 27./‍28. Mai 1986
  13. 13
    Brief von Heinz Heckhausen an Urs Baumann vom 22. 6. 1886
  14. 14
    Teil 1. BDP Föderation_BÖP Sitzungen. Protokolle der Sitzungen des Föderationsvorstandes am 21. 10. 1991 und 26. 9. 1992
  15. 15
    Teil 1. Föderation 1992-. Protokoll der Sitzung des Föderationsvorstands am 5. 5. 1994
  16. 16
    Teil 1. DGPs Föderation 1992-. Protokoll der Vorstandssitzung am 13. 2. 1993

DGPs-Archiv B:

  1. 1
    Brief von Adolf Däumling an Friedrich Sander vom 30. 5. 1956
  2. 2
    Varia, u. a. Stellungnahme von Johannes von Allesch, undatiert
  3. 3
    Satzungen der Deutschen Gesellschaft für Psychologie (nach Fusion mit dem Berufsverband Deutscher Psychologen)
  4. 4
    Rundschreiben von Adolf Däumling vom 8. 10. 1957
  5. 5
    Bericht der Kommission zur Verbesserung der Zusammenarbeit von BDP und DGPs vom 18. 4. 1964 (mit Brief von Kurt Gottschaldt vom 28. 4. 1964)
  6. 6
    Stellungnahme des Vorstands der DGPs zum Ausbau der Zusammenarbeit von BDP und DGPs vom 20. 7. 1964
  7. 7
    Brief von Heinz Heckhausen an Kurt Gottschaldt vom 12. 12. 1963
  8. 8
    Föderationsstatut vom 27. 1. 1964
  9. 9
    Brief von Heinz Heckhausen an Kurt Gottschaldt vom 25. 10. 1963
  10. 10
    Protokolle der Sitzungen des Föderationsvorstands am 2. 3. 2012 und 27. 7. 2012
  11. 11
    Sommerrundschreiben des DGPs-Vorstands 2008
  12. 12
    u. a. Protokoll der Sitzung des Föderationsvorstandes am 7. 7. 2016
  13. 13
    Protokoll der Sitzung des Föderationsvorstandes am 2. März 2012
  14. 14
    Protokoll der Sitzung des Föderationsvorstands am 4. 11. 2011
  15. 15
    Protokoll der Sitzung des Föderationsvorstandes am 26. 10. 2018
  16. 16
    Protokoll der Sitzung des Föderationsvorstandes am 24. 5. 2022
  17. 17
    Protokoll der Sitzung des Föderationsvorstandes am 10. 11. 2017
  18. 18
    Protokoll der Sitzung des Föderationsvorstandes am 3. 4. 2018
  19. 19
    Protokolle der Sitzungen des Föderationsvorstandes am 26. 10. 2018 und am 26. 3. 2019

IUPsyS-Archiv:

  1. 1
    Minutes of the meeting of the IUPS Assembly at Moscow, U.S.S.R., August 4, 6 and 8, 1966

Für die Überlassung von Dokumenten sowie für hilfreiche Hinweise und Auskünfte danken wir Dietrich Albert, Lothar Hellfritsch, Rainer Kluwe, Fredi Lang, Gerd Lüer, Angela Schorr, Dietmar Schulte. Armin Stock, Werner Tack, Gita Tripathi-Neubart und Bianca Vaterrodt.

Literatur