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Published Online:https://doi.org/10.1026/0033-3042/a000344

Ein verantwortungsvoller und transparenter Umgang mit Forschungsdaten ist für die Reputation und Qualität von Forschungsarbeiten unerlässlich. Das Fachkollegium Psychologie und die Geschäftsstelle der DFG begrüßen daher zunächst, dass der Vorstand der DGPs die an alle wissenschaftlichen Fachgesellschaften gerichtete Aufforderung der DFG aufgegriffen hat und mit ihrer Presseerklärung vom 04. 10. 2016 fachspezifische Empfehlungen zum Umgang mit Forschungsdaten veröffentlicht hat. Solche fachspezifischen Empfehlungen sind grundsätzlich ein erfolgversprechender Weg zur Optimierung des Erkenntnisgewinns, Verbesserung der Qualitätssicherung und Generierung von Erkenntnissen, die von der Fachcommunity anerkannt werden. Mit den Foren und Beteiligungsprozessen, die die Ausarbeitung der Empfehlungen des DGPs-Vorstands begleitet haben, wurde eine sinnvolle und notwendige Diskussion in der Psychologie begonnen. Mit den Empfehlungen, die am 17. 09. 2016 vom Vorstand der DGPs verabschiedet wurden, ist damit u. E. ein wichtiger Zwischenstand erreicht.

Das Fachkollegium und die Geschäftsstelle der DFG haben allerdings wahrgenommen, dass der Beschluss der Leitlinie unter den forschenden Psychologinnen und Psychologen wichtige Fragen, u. a. über den Status und die Verbindlichkeit der Leitlinie, aufgeworfen hat. Daher möchten wir zunächst festhalten, dass es sich hier nicht um verbindliche Vorgaben handelt, die in den Antrags- und Entscheidungsverfahren der DFG Anwendung finden müssen. Antragstellende werden generell aufgefordert, sich in Projektanträgen zum Umgang mit den im Projekt erzielten Forschungsdaten zu äußern und dabei auf die in ihrer Fachdisziplin existierenden Standards Bezug zu nehmen (Leitfaden für die Antragstellung, Abschnitt 2.4). Solche sind nun in den Empfehlungen des DGPs-Vorstands formuliert, und die DFG-Geschäftsstelle wird in ihrer Beratung künftig auch auf dieses Papier hinweisen. Allerdings gehen wir davon aus, dass das Papier derzeit noch viele inhaltliche Fragen offen lässt. Antragstellende müssen im Einzelfall abwägen, ob sie diese oder andere Empfehlungen heranziehen wollen, um die Frage zu beantworten, wie mit den Forschungsdaten im Einzelfall angemessen verfahren wird. Als weitere Referenzpunkte dafür sind an erster Stelle die Grundsätze Guter Wissenschaftlicher Praxis (GWP) zu nennen.1 Auch gibt es weitere fachspezifische Empfehlungen, die für psychologische Forschung relevant sein können und die zum Teil andere Schwerpunkte setzten, so ein Papier des Rats für Sozial- und Wirtschaftsdaten (RatSWD) und ein Papier aus dem DFG-Kontext zur Empirischen Bildungsforschung.2

Das Fachkollegium Psychologie hat die vorliegenden Empfehlungen des DGPs-Vorstands in seiner letzten Sitzung erneut ausführlich diskutiert und dabei eine Reihe von inhaltlichen Punkten identifiziert, an denen die Diskussion über den Umgang mit Forschungsdaten noch nicht abgeschlossen erscheint. Offene Fragen betreffen insbesondere die folgenden Themen:

  • Antragsverfahren für die Datennachnutzung (u. a. Festlegung der Fragestellungen und Variablen)
  • Ausgleich der Forschungsinteressen und der Forschungsreputation von Datenproduzierenden und Datennachnutzenden
  • Abwägung von Ressourcenaufwand der Datendokumentation und Nachnutzungspotential
  • Abwägung von Bedingungen und Anforderungen des Datenschutzes
  • Verfahren zur Schlichtung in Konfliktfällen

1 http://www.dfg.de/foerderung/grundlagen_rahmenbedingungen/gwp/

2Alle Informationen und Dokumente, die von der DFG zur Orientierung für Antragstellende gesammelt werden, sind zu finden unter www.dfg.de/antragstellung/forschungsdaten/

Prof. Dr. Brunna Tuschen-Caffier, Universität Freiburg, Institut für Psychologie, Engelbergerstr. 41, 79085 Freiburg, E-Mail