Abstract
Zusammenfassung. Die rechtlichen Grundlagen für Früherkennung und Frühförderung zeichneten sich in der BRD dadurch aus, dass sie in unterschiedlichen Gesetzbüchern zu finden waren. Damit wurden unterschiedliche Auslegungen und Umsetzungspraktiken begünstigt. Im Juli 2001 trat das Sozialgesetzbuch IX - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (SGB IX) - in Kraft. Der Gesetzgeber verbindet mit diesem Gesetz das Vorhaben, die Sozialgesetzgebung in der BRD transparenter und homogener zu machen und insbesondere den Zugang der Hilfesuchenden zu den Sozialleistungen zu erleichtern. Auch die Leistungen der Früherkennung und Frühförderung werden nach dem SGB IX neu geregelt.
Abstract. The legal basis for early diagnosis and early intervention in the FRG is laid out in various different statute books, resulting in different interpretations and implementations. In July 2001 the Social Welfare Law Act IX - rehabilitation and participation of disabled persons (SGB IX) - came into affect. With this act, the legislator intends the increase of transparency und homogeneity in German social welfare legislation with special regard to easier access for those seeking help from social services. The SGB IX also adjusts the regulations concerning entitlement to early diagnosis and early intervention measures.
Literatur
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